Günter Grass hat gegen die neuaufgelegte Biografie von Michael Jürgs vor dem Berliner Landgericht geklagt. Jürgs behauptet, Grass habe sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. Der Anwalt von Günter Grass, Paul Hertin, sagte demgegenüber, sein Mandant habe sich, wie er auch eidesstattlich versichere, als 15-Jähriger 1942 freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, er wollte zur Marine, ersatzweise zu den Panzern. 1944 sei er dann mit seiner Einberufung plötzlich in einer Panzertruppe der Waffen-SS gelandet, «ohne sein eigenes Zutun». Das müsse man auseinanderhalten.
Es gebe «viele Hinweise und Argumente, die die Darstellung des Biografen, Grass sei der Waffen-SS freiwillig beigetreten, rechtfertigen», meint Goldmann-Verlags-Anwalt Rainer Dresen.
Sonntag
25.11.2007




