Die Handy-Skeptiker werden sagten, sie hätten es ja schon immer gesagt: Schwedische Wissenschaftler haben in einem Tierexperiment erstmals nachgewiesen, dass von Mobiltelefonen ausgehende elektromagnetische Felder neuronale Schädigungen bei Säugetieren verursachen können. Dies berichtet das Wissenschaftsmagazin «Environmental Health Perspectives» laut dem deutschen Branchendienst Heise in seiner Online-Ausgabe. Die Forscher der Universität Lund setzten dazu drei Gruppen von Ratten in TEM-Zellen (Transverse Electromagnetic Transmission Line Cell) über einen Zeitraum von zwei Stunden unterschiedlich starken elektromagnetischen Feldern eines handelsüblichen GSM-Handys aus.
Fünfzig Tage später sezierten die Wissenschaftler die Gehirne der insgesamt 32 Ratten und untersuchten die histologischen Schnitte unter dem Mikroskop. In der Hirnrinde, dem Hippocampus und den Basalganglien fanden sie erhöhte Konzentrationen des körpereigenen Plasmaproteins Albumin, das als Folge einer abnormen Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke (Blood-Brain-Barrier, BBB) in das Hirngewebe übergetreten war. Nach wissenschaftlichem Verständnis führt eine hohe Albumin-Konzentration im Hirngewebe (> 25 Prozent der Albumin-Konzentration im Blut) zu einer Schädigung subzellulärer Strukturen und zur Freigabe von lysosomalen Enzymen. In den Schnitten der Rattenhirne, die elektromagnetischen Felder ausgesetzt waren, fanden die Wissenschaftler daher auffällig viele degenerierte Nervenzellen.
In früheren Experimenten hatten die schwedischen Forscher schon nachgewiesen, dass Mikrowellen die Permeabilität der Blut-Hirn-Schranke erhöhen und damit die spezifische Abdichtung der im Zentralnervensystem befindlichen Blutgefässe, die normalerweise nur bestimmten Substanzen den ungehinderten Übertritt aus dem Blut ermöglicht, beeinträchtigen. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass man die jetzt gewonnenen Erkenntnisse auch auf den Menschen übertragen kann. Insbesondere bei Heranwachsenden könne eine Langzeitschädigung des Gehirns als Folge häufigen Mobiltelefonierens deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Freitag
07.02.2003