Der Musiker Herbert Grönemeyer erwirkte in der letzten Woche zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen das Buch «Grönemeyer» aus dem Verlag Hoffmann und Campe. Zunächst erliess das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die zusätzlich 14 Untersagungen zu Darstellungen im Buch enthält, so dass dieses nunmehr wegen insgesamt 53 Persönlichkeitsrechtsverletzungen verboten ist. Zudem erliess die Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Buches wegen grober Verletzungen der Urheberrechte von Herbert Grönemeyer untersagt.
Dienstag
04.11.2003