Die Busse, die einem Journalisten auferlegt worden war, weil er 1999 für eine Reportage die Grenze mit Flüchtlingen illegal übertreten hatte, ist berechtigt. Das schreibt das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der italienische Journalist hatte sich auf die Pressefreiheit berufen und einen Freispruch gefordert. Er bestand darauf, dass es notwendig sei, Informationen aus erster Hand zu erhalten, um eine Reportage über die Situation illegal eingereister Flüchtlinge schreiben zu können. Das Gericht weist dieses Argument zurück und schreibt in seiner Urteilsbegründung, dass sich Journalisten nicht auf ihre Informationspflicht und ihre Rolle als «Wachhunde» berufen könnten, um im Rahmen ihrer Tätigkeit begangene Straftaten zu rechtfertigen. Solche Taten seien nur als ultima ratio gerechtfertigt, wenn «höchst wichtige» Informationen auf keine andere Art und Weise erhältlich seien. Im vorliegenden Fall habe dies nicht zugetroffen. In seinem Artikel, der im «Corriere della Sera» erschienen war, hatte sich der Journalist mit den «groben Methoden» der Schweizer Zöllner befasst. Er prangerte die prekären Methoden an, unter denen die illegal eingereisten Flüchtlinge, darunter mehrere Kinder, festgehalten worden seien. Mehr dazu:
Illegale Grenzüberschreitung wird teuer
Mittwoch
04.07.2001