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Donnerstag
30.06.2005

Ein Werbeverbot für Tabakwaren und Getränke mit mehr als 20% Alkohol will die Bündner Regierung mit einer Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen festschreiben. Das Kantonsparlament behandelt die Vorlage im Oktober. Mit dem Verbot wird ein Postulat umgesetzt, welches der Grosse Rat gegen den Willen der Regierung vor 3 Jahren überwiesen hatte. Demnach soll das Verbot für Tabakwaren nicht nur auf öffentlichem, sondern auch auf privatem Grund gelten, soweit dieser öffentlich einsehbar ist. Die vorgeschlagene Regelung entspricht derjenigen, welche der Kanton Genf getroffen hat, wie der Leiter des Rechtsdienstes im Gesundheitsdepartement, Hans Peter Risch, auf Anfrage erklärte. Die Kantonsregierung will auch die Regelung übernehmen, welche die Werbung für hochprozentige alkoholische Getränke untersagt.