Die Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) der AHV oder IV sollen auf Ersuchen hin von den Radio- und Fernsehgebühren befreit werden. Der Ständerat hat am Montag dem Bundesrat eine entsprechende Empfehlung überwiesen. Bereits heute müssen AHV-Rentner und Behinderte «mit geringem Einkommen» bei schriftlichem Ersuchen keine Radio- und TV-Gebühren bezahlen. Die Berechnung des massgeblichen Einkommens führe aber zu Ungleichbehandlungen und administrativem Aufwand, wie Jean Studer der SP feststellte. Dem hielt Hans Fünfschilling, Präsident der Radio- und Fernsehgesellschaft DRS, entgegen, dass die Ausfälle für die SRG etwa 50 Millionen Franken betragen. Die Empfehlung Studers hätte eine «versteckte» EL-Erhöhung zur Folge, die nicht als Sozialausgabe zu erkennen und somit ordnungspolitisch fraglich sei. Bundespräsident Moritz Leuenberger zeigte sich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Trotz der finanziellen Ausfälle für die SRG dürften jedoch die Gebühren für die restlichen Radio- und TV-Benutzer nicht erhöht werden. Längerfristig sollten die EL erhöht werden, damit daraus die Gebühren bezahlt werden können.
Montag
18.06.2001