Höhere Mindestlöhne für Mitarbeitende in der Weiterverarbeitung sowie höhere Lehrlingslöhne. Das sind zwei Neuerungen ab 1. Januar 2025 im neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der grafischen Industrie.
Der Arbeitgeberverband Viscom sowie die Gewerkschaften Syndicom und Syna haben diese Einigung erzielt.
Die Mindestlöhne wurden in der Weiterverarbeitung angehoben, um den gestiegenen Anforderungen in der Branche Rechnung zu tragen.
Zur Steigerung der Attraktivität für Nachwuchskräfte wurden die Lehrlingslöhne um CHF 100.– pro Lehrjahr erhöht. «Diese Anpassungen sind ein klares Zeichen für die Förderung von Fachkräften in der grafischen Industrie», schreibt «dpsuisse», der Verband der Print- und Medienindustrie.
Ein zentrales Element des neuen GAV sei der neu eingeführte Krisenartikel, heisst es in der Mitteilung vom Montag. Er biete Betrieben in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Möglichkeit, temporär vom GAV abzuweichen – «jedoch nur unter klar geregelten und strengen Bedingungen». So sollen Arbeitsplätze gesichert werden, aber gleichzeitig Marktverzerrungen durch Dumpingpreise verhindert werden.
Sowohl Michael Moser, Syndicom-Verhandlungsleiter, als auch Cornelia Bickert, Syna-Verhandlungsleiterin, und Beat Kneubühler, Viscom-Direktor, gehen einig, dass gemeinsam Lösungen auch in einem schwierigen Marktumfeld gefunden werden können, die der Branche Stabilität und Entwicklungsperspektiven geben.