Die Deutsche Telekom AG ist vor dem Düsseldorfer Landgericht abgeblitzt. Sie wollte der «My favourite Book Publishing Service GmbH & Co. KG» die Verwendung der Farbe Magenta untersagen. Der Autorendienstleister hatte im Rahmen einer Anzeigenserie grossflächig eine der vier Grundfarben des Vierfarbdrucks von Telekom verwendet. Die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde von «My favourite book» ignoriert. Initiator und Marketinggeschäftsführer des Autorendienstleisters, Bernd Kreutz: «Wir haben den Vorgang als Satire betrachtet.» Doch weit gefehlt: Die Telekom wirft in ihrer Klageschrift «My favourite book» unter anderem vor, sie imitiere den Firmenauftritt der Klägerin und verfolge damit das Ziel «den herausragenden Stellenwert der Telekommunikation für ihr Unternehmen durch Anlehnung an den guten Ruf und den überragenden Bekanntheitsgrad der Klägerin im Bereich der Telekommunikation herauszustellen». Auch könne kein «Zweifel an der verwerflichen Absicht der Beklagten sein, zu ihren Gunsten Verwechslungen herbeizuführen und den Ruf der Klägerin auszunutzen». Bernd Kreutz kommentiert nun den Ausgang des Verfahrens: «Gorillagehabe beeindruckt nicht, das sollte auch die Telekom endlich einsehen.»
Montag
04.03.2002