Im Hin und Her zwischen dem Eidgenössischen Datenschützer und Google Street View hat Google am Donnerstag insgesamt sechs Massnahmen veröffentlicht, mit denen die Empfehlungen von Datenschützer Hanspeter Thür befolgt werden sollen. Dieser war vor Monatsfrist zum Schluss gekommen, «dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird».
Verbessert werden sollen laut Google-Mitteilung insbesondere die Verwischung von Autonummern und Gesichtern. Sensible Bereiche in Städten sollen überwacht, der Dialog mit Interessenvertretungen gepflegt und das Publikum über Street-View-Fahrten informiert werden. Hingegen will Google an der Kamerahöhe nichts ändern. Thür teilte am Donnerstag lediglich mit, er werde «die Stellungnahme nun auswerten und in den kommenden Wochen über allfällige weitere Schritte informieren.»
Im einzelnen teilt Google mit, die Schweizer Autokennzeichen seien im Unterschied zu denen benachbarter Länder «kleiner und deshalb schwieriger zu identifizieren». Deshalb soll die Technologie trainiert werden, «besser mit diesen einzigartigen Eigenschaften umzugehen und damit zu versuchen, die Schweizer Autokennzeichen besser unkenntlich zu machen». Zur Erkennung und Verwischung von Gesichtern gebe es «seit kurzem eine neue Version unserer Software». Diese soll schnellstmöglich in das Produkt integriert werden.
Vor allem in Städten gebe es «besonders sensible Bereiche», schreibt Google weiter, «wo es Menschen peinlich sein könnte, wenn sie dort fotografiert würden. Dieses Thema werden wir berücksichtigen, um einen maximalen Schutz der Privatsphäre sicherzustellen», verspricht die Mitteilung. Dem selben Wunsch soll im weiteren eine verbesserte Information der Öffentlichkeit über bevorstehende Google-Street-View-Fahrten dienen. Allerdings erfolge diese Information «auf Städte-Ebene», heisst es weiter. «Der Grund dafür ist einfach: Das Wetter, geänderte Verkehrsverhältnisse und andere ungeplante Ereignisse führen oft in letzter Minute zu neuen Einsatzorten für unsere Fahrer.»
Schliesslich schreibt Google zum Thema Kamerahöhe, diese sei so festgelegt, «dass die Bilder von Gebäuden, Verkehrsschildern und anderen nützlichen Dingen bestmöglich aufgenommen werden, ohne die Privatsphäre der Menschen zu beeinträchtigen». Wäre der Mast niedriger, würde das bedeuten, dass die Kamera sich näher an der Kopfhöhe der Fussgänger befindet. «Dies möchten wir vermeiden, weil es bei Street View um Gebäude und Strassen geht und nicht um Gesichter.» Wer nicht wolle, dass sein Haus in Street View erscheine, müsse nur den Link «Ein Problem melden» anklicken, «und wir werden das entsprechende Bild aus dem Produkt entfernen». - Das forderte der Datschützer: Datenschützer stellt Google Street View Ultimatum
Donnerstag
15.10.2009



