Am Donnerstag war es so weit: Am Bundesverwaltungsgericht musste sich Google wegen seines Street-View-Angebots verteidigen. Die Klage hatte der persönlich anwesende Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür eingereicht. Das Urteil wird in ein paar Wochen erwartet.
Google zeigt sich nach wie vor siegessicher. «Wir sind überzeugt, dass Street View in Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz steht. Diese Funktion bringt sowohl Nutzern als auch Unternehmen enorme Vorteile», so Peter Fleischer, Global Privacy Counsel bei Google. Seit dem Launch habe sich das Produkt bei der Schweizer Bevölkerung als sehr beliebt erwiesen. «Wir möchten, dass die Nutzer weiterhin vom Dienst profitieren können.»
Während Hanspeter Thür bereits angekündigt hat, den Fall bei einem für ihn negativen Entscheid vor Bundesgericht weiterzuziehen, hielt sich der Internetkonzern am Donnerstag bedeckt, wie er auf einen «google-unfreundlichen» Urteilsspruch reagieren würde.




