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Donnerstag
05.08.2010

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Zulässigkeit von Markennamen im Suchmaschinenmarketing, passt Google seine Markenrichtlinie in Europa an. Künftig ist es offiziell erlaubt, fremde Markennamen als Keywords zu buchen. Bisher konnten sich Markeninhaber darüber beschweren. Der Gerichtshof hatte in der Sache zugunsten von Google und gegen den Luxusgüterkonzern LVMH entschieden. Dies meldete der deutsche Mediendienst Kress am Mittwoch.

Eine Möglichkeit zur Beschwerde bleibt aber: Ist der Markeninhaber der Ansicht, dass eine anderes Unternehmen den Nutzer falsch beeinflusst, kann er sich bei Google beschweren. Ein solche Beeinflussung kann z.B. darin bestehen, dass fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, die Internetseite gehöre zum Markeninhaber - oder aber es würden geschützte Markenprodukte und -dienstleitungen verkauft. In entsprechenden Fällen löscht Google die Anzeige.