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Montag
03.02.2020

Medien / Publizistik

«Der Lichtbildschutz war genau das Element, dank dem ein ausgewogener Kompromiss doch noch zu Stande kam», sagt Christoph Schütz, Koordinator der Gruppe «Lichtbildschutz»...

«Der Lichtbildschutz war genau das Element, dank dem ein ausgewogener Kompromiss doch noch zu Stande kam», sagt Christoph Schütz, Koordinator der Gruppe «Lichtbildschutz»...

Einer Gruppe von Fotografen ist es gelungen, den Schutz der Fotos im revidierten Urheberrechts-Gesetz (URG) zu verankern. Christoph Schütz, Koordinator der Gruppe «Lichtbildschutz», blickt auf das Taktieren und Feilschen zurück. Und erzählt, wie der Foto-Schutz zum Zünglein an der Waage wurde, das die URG-Revision rettete.

«Nachdem während dieser sieben langen Jahre die Kommunikation sehr oft über Mail und Telefon lief, war es schön, an diesem Dienstagabend im Kornhausforum all die vielen Akteure und Helfer in persona zu sehen», sagte Christoph Schütz im Berner Kornhausforum gegenüber dem Klein Report.

Gewissermassen als «Erntedank» hatte die Interessengruppe alle beteiligten Mitstreiter nach Bern eingeladen. «Einige von ihnen habe ich überhaupt das erste Mal persönlich getroffen», sagte Schütz.

Zahlreich waren die Hürden, die der Foto-Schutz zu meistern hatte. Im Frühling 2013 haben sich die drei Fotografenverbände SBF, vfg und USPP, die zwei Journalistengewerkschaften Impressum und Syndicom sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und Archive zusammengesetzt. 

«Auf der Basis eines Positionspapiers haben sie entschlossen, gemeinsam an einem Strick zu ziehen», wie sich Christoph Schütz in seiner Rede erinnerte. Damit war die erste Hürde genommen.

«Die zweite Hürde übersprang für uns das Institut für geistiges Eigentum (IGE).» Im Schlussbericht der Agur 12, also jener Expertengruppe, die die Themen für die URG-Revision setzte, war der Lichtbildschutz nur unter den vielen «weiteren Anliegen» aufgeführt. In dem Entwurf, den der Bundesrat Ende 2015 in die Vernehmlassung schickte, war dann aber trotzdem ein verbesserter Foto-Schutz enthalten. 

«Der Vorschlag selbst war zwar ein Rohrkrepierer, aber damit lag das Thema auf dem Tisch», so Christoph Schütz.

Die wohl wichtigste Hürde nahm der Lichtbildschutz aber am 2. März 2017 in der Agur-Sitzung mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Nachdem zuvor über 1200 Stellungnahmen den bundesrätlichen Vorschlag zerpflückt hatten, ging die Agur 12 in eine zweite Runde, um doch noch zu einem Kompromiss zu kommen. 

«In dieser entscheidenden Sitzung lag nach langer Verhandlung zwar ein Resultat vor, dieses wies jedoch einen leichten Überhang zugunsten der Nutzer auf», so die Einschätzung von Christoph Schütz. «Der Lichtbildschutz war dann genau jenes Element, dank dem ein ausgewogener Kompromiss doch noch zustande kam.»

Das sei eine «glückliche Fügung» gewesen, sagte Schütz und ergänzte, dass auch der Dachverband Suisseculture zum Gelingen beigetragen habe. Nun sassen die Fotografen also tatsächlich in jenem Boot, das die Reise in den parlamentarischen Prozess antrat.

Im Dezember 2017 schlug der Bundesrat dem Parlament dann jedoch nicht die Lösung der Fotografen-Gruppe vor, die den Lichtbildschutz in den «verwandten Schutzrechten» regeln wollte, sondern eine Verankerung in Artikel 2. «Wir lehnten diese Lösung zwar nicht ab, sie stand jedoch gesetzeslogisch dermassen quer in der Landschaft, dass sie den prinzipiellen Gegnern des Lichtbildschutzes gute Argumente bot.»

Prompt gab es in der nationalrätlichen Rechtskommission tatsächlich auch einen Antrag, den Lichtbildschutz zu streichen. Er scheiterte jedoch. 

Im Parlament wurde in der Folge vor allem um den rechten Ort gestritten, wo der Lichtbildschutz im Urheberrechts-Gesetz zu verankern sei. Für das Anliegen der Fotografen machte sich unter anderem die damalige CVP-Nationalrätin und heutige Ständerätin Andrea Gmür stark. Für die Verankerung in Artikel 2 dagegen setzte sich der damalige FDP-Nationalrat Giovanni Merlini ein. 

Dieses Ringen um die Verankerung sei auch ein Segen gewesen, erinnerte sich Christoph Schütz: Es habe dazu geführt, dass die Parlamentarier «nur noch über die Verankerung sprachen und den Lichtbildschutz per se kaum mehr in Frage stellten».

Die letzte Hürde nahm der Foto-Schutz mit der definitiven Annahme der Gesetzesrevision im letzten September. Ein Referendum der Piratenpartei kam nicht zustande, das neue URG tritt am 1. April in Kraft.

«Es war für mich ein schöner Abschluss einer sehr erlebnis- und lehrreichen Zeit», resümierte der Vorreiter der Fotografen gegenüber dem Klein Report.