Content:

Freitag
04.05.2001

Die Betreiber und Vermarkter der Schweizer Werbefenster auf ProSieben, Sat.1, RTL, RTL II und Kabel1 erfahren keine Bevorzugung gegenüber Schweizer Sendern; auch sie unterstehen den Richtlinien des Schweizer Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), teilten SevenOne Media (Schweiz) AG, Sat.1 (Schweiz) AG, IP Multimedia (Schweiz) AG und RMB Switzerland AG am Freitag mit. Die Behauptung der drei Privatsender Tele24, TeleBärn und TeleM1, für Schweizer Werbefenster auf ausländischen Sendern bestünden andere Werbebestimmungen wie für Schweizer Sender, sei falsch. Das RTVG verbietet die Ausstrahlung von Alkoholwerbung, politischer sowie religiöser Werbung und schränkt die Unterbrecherwerbung stark ein. Diese Bestimmungen gelten für alle Sender und alle Werbefenster in gleichen Massen. Die Forderungen der drei Schweizer Sender nach einer Angleichung der Schweizer Werberichtlinien an europäische Standards, werde jedoch unterstützt.