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Donnerstag
10.05.2012

Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht vor, dass alle Haushalte sowie Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500 000 Franken eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe bezahlen müssen. Diese Änderung des Gebührensystems stösst auf Kritik seitens der Wirtschaft. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schwelle von 500 000 Franken sei willkürlich angesetzt und missachte den Willen des Parlamentes, schreibt der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) am Mittwoch in einer Mitteilung. Die neue «Mediensteuer» sei einmal mehr der Versuch des Uvek, mehr Steuern einzutreiben.

Die Schwelle von 500 000 Franken ist nach Meinung des Gewerbeverbandes willkürlich angesetzt, denn sie befreie bloss kleine Betriebe von bis zu circa drei Angestellten von der Gebührenpflicht. Damit missachte der Bundesrat den Willen des Parlamentes, welches vorsah, kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gebührenpflicht auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

«Befremdend ist, dass das Uvek nicht einmal die Definition des Bundesamtes für Statistik für den Begriff `kleine Betriebe` anwendet. Würden Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von der beantragten Mediensteuer ausgenommen, entspräche dies etwa 97 Prozent aller Betriebe in der Schweiz», so der Verband. Durch die Schwelle von einer halben Million Franken würden allerdings etwa 140 000 Betriebe gebührenpflichtig, was die bisherige Radio- und Fernsehgebühr in «eine Mediensteuer für Betriebe» umwandle. Dies sei eine Diskriminierung von KMUs.

Abschliessend kündigt der Gewerbeverband an, die neue Abgabe für Radio und Fernsehen «vehement» bekämpfen zu wollen.