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Montag
17.09.2012

Der Schweizerische Gewerbeverband SGV begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den Onlinewerbemarkt für die SRG vorderhand nicht zu öffnen. Bevor die Restriktionen im Onlinemarkt für die SRG dereinst allenfalls gelockert werden könnten, verlangt der SGV, dass der Nutzen des von der SRG für sich in Anspruch genommenen Service public unter Einbezug auch der Wirtschaft breit diskutiert wird. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, welche Leistungen in welchem Umfang als Service public zu bezeichnen sind und zu welchen Kosten diese künftig erbracht werden sollen, schreibt der SGV in einem Kommuniqué vom Freitag.

Der SGV erwartet zudem, dass die aus seiner Sicht überhöhten Gebühren für den Empfang der SRG-Programme gesenkt werden. Im Rahmen der Neustrukturierung des Modells für die Billag-Gebühren fordert der SGV zudem, dass - wie vom Parlament beschlossen - Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitende von dieser Mediensteuer gänzlich befreit werden.

SW Schweizer Werbung nimmt in einer Stellungnahme zum Entscheid des Bundesrates bezüglich Onlinewerbung der SRG zur Kenntnis, dass die Diskussion nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates weiter­hin offen bleibt. Im Interesse der kommerziellen Kommunikation in der Schweiz unterstützt der Dachverband der kommerziellen Kommunikation je­doch alle Bestrebungen für möglichst liberale Rahmenbedingungen - auch bei der Onlinewerbung.

SW Schweizer Werbung stimmt jedoch auch mit dem Bundesrat überein, dass die SRG aufgrund der grenzüberschreitenden Konkurrenz mittelfristig auch im Internet kommerziell tätig sein muss. Im Gegenzug anerkennt SW jedoch das vitale Interesse der Verleger, in diesem nach wie vor nicht sehr offenen Markt mit gleich langen Spiessen kämpfen zu können. Der heutige Entscheid des Bundesrates ist aus Sicht von SW Schweizer Werbung nur ein Zwischen­schritt hin zu einer umfassenden Lösung. Die Diskussion müsse weitergehen. In diesem Sinne begrüsst der Dach­verband auch die geplante ausserparlamentarische Medienkommission.