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Sonntag
14.02.2010

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ruft seine Mitglieder zur Aktion gegen die SRG-Gebühreneintreiberin Billag auf. Nächste Woche lanciert der Verband im Internet einen Musterbrief mit einem Hausverbot für die Billag-Detektive. Die 300 000 SGV-Mitglieder können das Schreiben herunterladen und an die Billag schicken. Damit will der Gewerbeverband den «Gebührenwahnsinn» stoppen. Die berichtet die Zeitung «Sonntag» in der neuesten Ausgabe.

Das gleiche Hausverbot, so ist im Brief weiter zu lesen, gelte für alle Mitarbeiter und Beauftragten der Urheberrechtsgesellschaft Suisa. Die Billag treibt auch für die Monopolbehörde Suisa Gebühren ein. «Die Gebührenschnüffler haben kein Recht, Firmengelände und -räumlichkeiten zu betreten», sagt Patrik Kneubühl, Rechtsexperte des SGV: «Das Eigentum ist im Rechtsstaat Schweiz nämlich geschützt.»

Bei den Gewerblern brodelt es. Seit einigen Monaten fordert die Billag flächendeckend kleine und mittlere Betriebe auf, Empfangsgebühren für Radio- und TV-Geräte zu zahlen. 130 000 KMU hat das Inkassobüro angeschrieben, darunter auch Einmannfirmen wie Taxifahrer oder Coiffeursalons. Im Januar startete die Billag eine neue Welle, und jetzt bekommen auch Gärtnereien Post von der Billag. Für besonderen Unmut sorgt, dass die Rechnungen sogar rückwirkend ausgestellt werden.

Der SGV-Brief fordert das Inkassobüro auf, den Firmen eine beschwerdefähige Verfügung zuzustellen, die bei Verwaltungsgericht angefochten werden kann. Zudem wird das Bundesamt für Kommunikation als Aufsichtsbehörde aufgefordert, «im Rahmen der Dienstaufsicht ein Beschwerdeverfahren einzuleiten». Zu diesem Zweck sollen die Gewerbler eine Kopie des Schreibens direkt an das Bundesamt schicken.