Content:

Donnerstag
28.02.2013

Die Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) und die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) werden an die technische Entwicklung angepasst. Eine Revision soll festlegen, «welche Überwachungsmassnahmen zulässig sind und wer welche Pflichten hat, damit der moderne Fernmeldeverkehr überwacht werden kann», wie es in der Mitteilung vom Mittwoch heisst. Die Botschaft für die Gesetzesrevision hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet und ans Parlament überwiesen.

«Heute erschweren moderne Technologien die Durchführung einer Überwachung. Umgekehrt gibt es aber auch technisch durchführbare Massnahmen, für die eine klare gesetzliche Grundlage fehlt», so der Bundesrat. Dies gelte insbesondere für den Einsatz von Informatikprogrammen, sogenannter Government Software (GovWare), die sich zum Beispiel zur Überwachung von E-Mails oder Internettelefonie einsetzen lässt.

Ziel des Bundesrats sei, eine «klare und zugleich restriktive gesetzliche Grundlage» zu schaffen, damit Staatsanwaltschaften den Einsatz von GovWare im Rahmen von Ermittlungsverfahren anordnen können. «Solche Programme werden von der Polizei in ein Datenverarbeitungssystem eingeführt, um den Inhalt der Kommunikation und die sogenannten Randdaten einsehen zu können. Darunter fallen Informationen über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer und Weg der Kommunikation.» Die Aufbewahrungsfrist für diese Datenn soll von heute sechs auf zwölf Monate verlängert werden.

Unzulässig bleiben nach dem Willen des Bundesrates hingegen die Onlinedurchsuchung von Computern und die Überwachung von Räumen über Kameras oder Mikrofone des Computers. Auch soll sich der Einsatz von Überwachungssoftware auf besonders schwere Straftaten beschränken. Ausgeweitet werden sollen die Überwachungsmöglichkeiten hingegen bei vermissten Personen oder flüchtigen Straftätern. Während der Zugriff in diesen Fällen bisher auf die Randdaten beschränkt ist, soll es künftig «möglich sein, auch den Inhalt der Sendungen im Postverkehr sowie der Kommunikation im Fernmeldeverkehr zu beschaffen».

Die Daten will der Bundesrat zentral beim Dienst Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) aufbewahren, «wo sie von den Strafverfolgungsbehörden online abgerufen werden können». Eine Neuerung, die sich durch das zunehmende Volumen der Daten aufdränge. Heute werden die Daten durch den Dienst ÜPF per Post an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt und anschliessend im System gelöscht.

Den revidierten Bestimmungen unterstellt werden sollen neben Post- und Fernmeldediensten neu auch Hostingprovider, Betreiber von Chatforen sowie von Plattformen zum Austausch von Dokumenten und Betreiber von firmen- oder hausinternen Fernmeldenetzen, die ihren Zugang Dritten zur Verfügung stellen, beispielsweise Hotels, Spitäler oder auch Schulen. Die Mitwirkungspflichten würden aber «für jede Kategorie entsprechend ihrer Tätigkeit abgestuft definiert». Beibehalten will der Bundesrat das bestehende Gebühren- und Entschädigungssystem, heisst es abschliessend.