Die geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) machen vor nichts Halt: Jetzt soll die Bezeichnung für das Gemüse Kardy unter Schutz gestellt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Registrierungsgesuch der Association Cynara im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Vorbehalten sein soll die Bezeichnung «Cardon épineux genevois» dem in Genf produzierten Kardy, einem kräftig wachsenden Blattstielgemüse. Gezüchtet wurde der Kardy von Protestanten, die sich nach dem Widerruf des Edikts von Nantes (1685) in Plainpalais niederliessen. Der Kardy wird in den Genfer Haushalten traditionsgemäss im Dezember zur Escalade und an den Festtagen aufgetischt. Er ist laut Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom Donnerstag das erste Gemüse, für das ein AOC-Gesuch eingereicht wurde.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (AOC) und der geografischen Angaben (GGA) lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen landwirtschaftlicher Produkte schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch die geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten dieses Gebiets benutzt werden, wobei ein detailliertes Pflichtenheft gilt. Bisher haben elf Schweizer Produkte das begehrte Label erhalten, nämlich der Liqueur Abricotine und der Walliser Birnenschnaps, die Käsesorten Etivaz, Greyerzer, Sbrinz, Formaggio d`alpe ticinese und Tête de Moine bzw. Fromage de Bellelay, der Maisgriess «Rheintaler Ribel», das Walliser Trockenfleisch (GGA), das Bündnerfleisch (GGA) und die Saucisse d`Ajoie (GGA).
Donnerstag
13.02.2003