Die ehemaligen Verwaltungsräte von Radio Liechtenstein, Norbert Seeger und Alexander Batliner, haben zusammen mit einem weiteren VR-Mitglied ein Gutachten zur Beurteilung der Turbulenzen rund um den Sender in Auftrag gegeben. Der St. Galler Universitätsprofessor Thomas Berndt ist darin zum Schluss gekommen, Seeger und Batliner könne keine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Verwaltungsratspräsident Norbert Seeger und Verwaltungsrat Alexander Batliner waren im November 2005 von der Mehrheit des liechtensteinischen Parlaments wegen angeblich grober Pflichtverletzung abgesetzt worden.
Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof hob die Parlamentsbeschlüsse auf und urteilte, die Abberufung sei zu Unrecht erfolgt, weil verfassungsmässig garantierte Rechte der Betroffenen verletzt worden seien. Darauf bestellte das Parlament eine Kommission, um Verfahrensfehler zu korrigieren. Auf eine Begegnung mit dieser Kommission verzichten Seeger und Batliner
allerdings. Ihre Rücktritte vor kurzem haben im Verwaltungsrat keine personellen Konsequenzen, da das Parlament bereits Ersatzwahlen vorgenommen hat.
Donnerstag
08.03.2007




