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Donnerstag
27.07.2023

Medien / Publizistik

Die Hamburger Polizei hatte die Presseanfrage mit «Geschäftsgeheimnissen» abgebügelt. (Bild Screenshot stern.de)

Die Hamburger Polizei hatte die Presseanfrage mit «Geschäftsgeheimnissen» abgebügelt. (Bild Screenshot stern.de)

5’200 Euro zahlte die Hamburger Polizei einem Extremismusforscher, damit dieser das Buch von Amokläufer Philipp F. begutachte. 

Um diese Information der Behörde zu entlocken, musste der «Stern» bis vor das Hamburger Verwaltungsgericht ziehen. Ohne Begründung hatte die Medienstelle der Hamburger Polizei zunächst auf stumm geschaltet. 

«Ich trete mit Ihnen jetzt nicht auf eine (rechtliche) Erörterung ein. Sie haben den Mailverlauf, aus dem hervorgeht, dass wir Ihre auf Grundlage des Pressegesetzes gestellte Frage nicht beantworten. Ihre Rechtsabteilung wird wissen, was zu tun ist», bügelte ein Polizeisprecher die Anfrage der Redaktion ab.

Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht kassierte die Polizei nun eine Schlappe, wie der «Stern» berichtet. Die Behörden seien «verpflichtet, den Vertretern der Presse … die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen», erinnerten die Richter die Herren in Grün an ihre Auskunftspflicht. 

Die Hamburger Polizei hatte unter anderem argumentiert, die Höhe des Honorars sei ein Geschäftsgeheimnis.