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Montag
14.07.2014

Medien / Publizistik

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat mit einem Urteil die Pressefreiheit in Deutschland entscheidend gestärkt, berichtet der Axel-Springer-Medienkonzern am Wochenende. Im Urteil stellt das Gericht fest, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung von «Bild» über das Gazprom-Engagement Gerhard Schröders verboten hat.

Deutsche Richter haben demnach das Grundrecht der Axel Springer SE auf freie Meinungsäusserung aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der EGMR betont in seinem Urteil, dass ein solches Berichterstattungsverbot «abschreckende Wirkung» auf die Ausübung journalistischer Meinungsäusserungsfreiheit haben könne.

Der Fall: Die Boulevardzeitung «Bild» hatte am 12. Dezember 2005 einen Artikel unter dem Titel «Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen» veröffentlicht. Es war ein Beitrag zur politischen Debatte über das berufliche Engagement von Gerhard Schröder für Gazprom, kurz nach seiner Bundeskanzlerkarriere.

Das Landgericht Hamburg und später auch das Hanseatische Oberlandesgericht untersagten «Bild», die Fragen eines Bundestagsabgeordneten weiterzuverbreiten. Rechtsmittel der Axel Springer SE beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos.