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Donnerstag
02.05.2013

Das Verfahren, das Roger Schawinski wegen Persönlichkeitsverletzung und Verletzung gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Hanspeter Lebrument angestrebt hatte, kommt vor zwei verschiedene Gerichte. Das Bundesgericht habe entschieden, dass der Rechtsweg gegabelt werde, sagte Schawinski am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. «Das heisst, die Klage wegen UWG wird das Handelsgericht nochmals behandeln müssen, die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung das Bezirksgericht.» Die Verhandlung vor Handelsgericht werde im August geführt.

Roger Schawinski war mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangt, nachdem die Zürcher Gerichte die Zuständigkeit abgelehnt hatten. «Die Klage wurde zuerst beim Bezirksgericht eingereicht. Dieses hat die Zuständigkeit abgelehnt und mit Bezug auf das neue Gesetz im Kanton Zürich ans Handelsgericht verwiesen», so Schawinski. Dieses habe sich «materiell zwar ziemlich eingehend und weitgehend in unserem Sinn mit der Klage befasst, am Schluss aber ebenfalls die Zuständigkeit abgelehnt».

«Südostschweiz»-Verleger Hanspeter Lebrument muss nun gemäss Radio1 die Gerichtskosten in der Höhe von 5000 Franken und eine Parteienentschädigung an Schawinski von 6000 bezahlen. Die Klage hatte Schawinski im Zusammenhang mit dem Gesuch für eine Radiokonzession im Bereich der Südostschweiz eingereicht. Der Radio1-Chef wirft Lebrument vor, seine persönliche Integrität und die Seriosität seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und seiner Unternehmen «im Rahmen von mehreren öffentlichen Stellungnahmen auf gröbste Weise in Frage gestellt» zu haben.