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Montag
20.07.2009

Schon bald können Geschädigte per E-Mail klagen oder den Rekurs einer Behörde elektronisch übermitteln. Die schweizerische Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sehen vor, dass Parteien ihre Eingaben dem Gericht oder der Behörde auch per E-Mail schicken können, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Montag mitteilte. «Ob man die Eingabe in einem pdf-File oder Word-Dokument schicken muss, legt der Bundesrat für die jeweilige Prozessordnung fest», sagte BJ-Mitarbeiter Urs Paul Holenstein gegenüber dem Klein Report. Wahrscheinlich werde sich der Bundesrat für das pfd-Format entscheiden. «Das kennen alle, das können alle öffnen und lesen.»

Das BJ hat einen Entwurf über die Modalitäten des Mail-Verkehrs zwischen Verfahrensbeteiligten und Gerichten oder Behörden erarbeitet. Kantone und Interessierte können bis Ende September dazu Stellung nehmen. Holenstein: «Grossen Widerstand erwarten wir nicht, der Vorschlag kommt gut an.» Läuft alles wie geplant, sind elektronische Eingaben ab 2011 möglich.

Der Bund hat in den letzten Jahren die Prozessordnungen vereinheitlicht. Unter die Vereinheitlichung fällt auch die Bestimmung mit dem elektronischen Verkehr. Zudem ist diese Neuerung ein Baustein in der E-Government-Strategie, wie das BJ mitteilt. Die im Finanzdepartement angesiedelte Koordinationsstelle E-Government Schweiz treibt einen möglichst flächendeckenden elektronischen Austausch zwischen Unternehmen und der Verwaltung voran.