Der «Tatort»-Vorspann bleibt unverändert. Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat, muss nicht erwähnt werden. Sie erhält auch keine Nachvergütung. Dies hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München entschieden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlen sich in ihrer Rechtsaufassung bestätigt. «Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten `Tatort`-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer», sagte am Donnerstag Gebhard Henke, «Tatort»-Koordinator der ARD.
Das Gericht folgte der Argumentation der Sender, dass sich Zuschauer den «Tatort» nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine «Hinweisfunktion». Er sei ein «untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk». Die Akzeptanz des «Tatorts» beim Publikum beziehe sich auf den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht geboten.
Die Klägerin muss dementsprechend auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin «ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat». Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte aber immerhin fest, dass generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.




