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Donnerstag
11.09.2014

TV / Radio

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erachtet im Eilverfahren die im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 (sogenannte Drittsendezeiten) an die bisherigen Programmanbieter als rechtswidrig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Deshalb hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klagen von Sat.1 und der unterlegenen Mitbewerberin N24 wiederhergestellt. Als Konsequenz dieser Entscheidung entfallen vorläufig - bis zum Abschluss der Klageverfahren - die Drittsendezeiten im Programm von Sat.1. Damit können die beiden Lieferanten von Sendungen -  DCPT von Alexander Kluge und News and Pictures - auf ProSieben-Sat.1 nicht mehr ausgestrahlt werden.

Durch den zwischen den Ländern abgeschlossenen Rundfunkstaatsvertrag sind seit mehreren Jahren die Veranstalter von privaten Fernsehprogrammen zur Wahrung der Meinungsvielfalt im Rundfunk verpflichtet, in ihren Hauptprogrammen Sendezeiten für externe Programmanbieter als Fensterprogramme einzuräumen, wenn sie einen bestimmten Zuschaueranteil (10% je Sender bzw. 20% je Sendergruppe) erreichen.