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Samstag
24.08.2024

Medien / Publizistik

Wegen «Verdachtserweckungen»: Der umstrittene Starmusiker lässt alle vier Folgen von «Rammstein – Row Zero» von NDR und «Süddeutscher Zeitung» verbieten... (Bild: Wikipedia)

Wegen «Verdachtserweckungen»: Der umstrittene Starmusiker lässt alle vier Folgen von «Rammstein – Row Zero» von NDR und «Süddeutscher Zeitung» verbieten... (Bild: Wikipedia)

Die Attacke gegen die Medien von den Anwälten des umstrittenen deutschen Sängers Till Lindemann und Frontmann der Band Rammstein gehen weiter.

Nun hat die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann erneut eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen den Podcast «Rammstein – Row Zero» erwirkt. Dieses Mal gegen die Folgen 3 und 4. 

Produziert wird der mehrteilige Podcast vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gemeinsam mit der «Süddeutschen Zeitung». Ein Rechercheteam zeichnet darin nach, wie das System «Row Zero» funktioniert. Der Rammstein-Sänger hat dabei weibliche Fans für Sex rekrutieren lassen. In dem Podcast erzählen Frauen, was sie vor, während und nach Konzerten erlebt haben.

Bereits die Folgen 1 und 2 hatten Lindemanns Anwälte im Mai auf gerichtlichem Weg gestoppt, wegen «Verletzung der Persönlichkeitsrechte».

«Mit Beschluss vom 21. August 2024 wurde dem NDR verboten, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe sexuelle Handlungen an einer als ‚Kaya R.‘ bezeichneten und zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen, wie geschehen in Folge 4 des Podcasts», schreiben die Anwälte des Sängers und Liedtexters der Neue-Deutsche-Härte-Band Rammstein am Freitag in einer auch über das Schweizer Presseportal verbreiteten Medienmitteilung.

Zuvor sei dem NDR mit Beschluss vom 14. August verboten worden, «in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, er habe während seiner Zeit als Leistungsschwimmer in der DDR zu den gedopten Athleten gehört, wie in Folge 3 des Podcasts geschehen», heisst es weiter.

Gemäss dem Hamburger Landgericht habe es für diese «Verdachtserweckungen» jeweils an dem erforderlichen «Mindestbestand an Beweistatsachen» gefehlt.

Alle vier Folgen der Rammstein-Podcasts werden damit juristisch bemängelt.