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Donnerstag
31.10.2013

IT / Telekom / Druck

Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für unzulässig.

Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt, wie «Spiegel Online» berichtet.

Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Telekom-Sprecher hielt es am Mittwoch für wahrscheinlich, dass der Konzern Berufung einlegt.

Seit Mai räumt sich die Telekom in neuen Verträgen eine Drosselung nach dem Verbrauch von 75 Gigabyte ein, die ab dem Jahr 2016 greifen soll. Kritiker befürchten, dass die Telekom ein Zwei-Klassen-Netz durchsetzen will: Über dieselbe DSL-Leitung gibt es dann das Fernseh- und Multimedia-Angebot der Telekom, T-Entertain, sowie herkömmliches Internet. Aber nur das Internet soll nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge gebremst werden.