Die SRG SSR idée suisse hat Namen von Sponsoren mit Werbeslogans verknüpft und damit gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verstossen, urteilte das Berner Strafeinzelgericht am Mittwoch. Bei der Ausstrahlung der Verkehrsinfos auf Radio DRS wurde die Sponsorennennung mit folgenden Slogans verknüpft: «Citroën Xara, einer dem man vertraut» oder «Unileasing, wir bringen Sie weiter». Im März 2000 brummte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) der SRG wegen des Verstosses gegen das RTVG eine Busse von 2000 Fr. auf, da die Nennung von Sponsoren ohne Slogans erfolgen müsse. Gemäss Konzession untersteht die SRG im Radiosektor einem Werbeverbot. Davon ausgenommen ist der Bereich des Sponsorings. Da sich die SRG keiner Gesetzesverletzung bewusst war, wehrte sie sich gegen die Strafverfügung des Bakom. Der Fall landete deshalb vor dem Berner Strafeinzelgericht.
Mittwoch
22.11.2000