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Donnerstag
01.03.2018

Medien / Publizistik

NR-Swiss-Gerichtsentscheid-MTM-Argus-Klein-Report

Mit harten Bandagen kämpfte die Management Tools Media AG gegen NR Swiss, den neuen Rivalen auf dem Schweizer Markt der Medienbeobachter. Das Nidwaldner Obergericht hat den Streit nun beendet und dabei klar aufgezeigt, dass Konkurrenz durchaus zum Geschäft dazugehört.

Eigentlich hatte Management Tools Media (MTM) allen Grund zur Freude: Die Firma aus Beckenried schaffte es, in der Schweiz eine Alternative zum Branchenkrösus, der Argus-Gruppe, aufzubauen. Nach harten Jahren sei es MTM im letzten Jahr endlich gelungen, schwarze Zahlen zu schreiben.

Die Idylle war für viele Mitarbeiter von MTM vorbei, als die Argus-Gruppe die Übernahme des aufstrebenden Konkurrenten ankündigte. Diverse Angestellte haben daraufhin die Firma aus Beckenried verlassen. Man habe sich daran gestört, plötzlich für den grossen Rivalen zu arbeiten, mit dessen Firmenphilosophie sich viele von ihnen nicht identifizieren konnten.

Mit NR Swiss tauchte just in dieser Zeit ein neues Unternehmen auf dem Schweizer Markt auf. Mehrere Mitarbeiter von MTM, die im Zuge der Argus-Übernahme ihren Job gefährdet sahen, wechselten daraufhin zu NR Swiss.

Das entfachte einen Streit unter den Medienbeobachtern: Denn MTM warf NR Swiss vor, sich unredlich und vor allem wettbewerbswidrig zu verhalten. Nicht nur habe NR Swiss die eigenen Mitarbeiter unlauter abgeworben, sondern diese hätten mit ihrem Wechsel auch noch Geschäftsgeheimnisse verletzt. Die Eskalation landete schliesslich vor dem Obergericht des Kantons Nidwalden.

Doch die Richter kommen nun zum Schluss, dass die Vorwürfe der MTM in Richtung NR Swiss unbegründet sind. So heisst es unter anderem im 28-seitigen Entscheid, der dem Klein Report vorliegt, dass das Abwerben von Mitarbeitern durch einen Konkurrenten durchaus rechtmässig ist: «Sogar der Einsatz spezialisierter Rekrutierungsfirmen (sog. Headhunters) ist nicht unlauter, sondern ein legitimes Mittel im Wettbewerb», stellt das Gericht klar.

Zudem hatten die abgeworbenen Personen, anders als von MTM behauptet, gar keine Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen. In ihren Verträgen fehlte dementsprechend auch eine Konkurrenzverbotsklausel.

«Es gehört zum Wettbewerb, dass man Kunden verliert, wenn man sein Unternehmen in diesem Masse verändert», schreibt das Obergericht zusammenfassend und sorgt mit seinem Urteil für grosse Erleichterung bei NR Swiss: «Endlich haben wir die nötige Rechtssicherheit, um unsere Geschäftstätigkeit erfolgreich fortführen zu können», sagte Geschäftsführer Nikolaus Zumbusch zum Klein Report.

«Wichtigster Aspekt ist jedoch, dass nun in der Schweiz wieder Wettbewerb herrscht», ergänzte Zumbusch. Denn viele Kunden, die zuletzt mit einem Wechsel von MTM oder Argus zu NR Swiss liebäugelten, hätten noch auf das gerichtliche Urteil gewartet.

Noch ist der Entscheid aber nicht rechtskräftig. Denn Management Tools Media könnte das Urteil bis Mitte/Ende März ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen.