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Mittwoch
19.11.2014

Medien / Publizistik

Im Fall Geri Müller geht es nun nicht mehr nur um Müller vs. Müller, sondern auch um Landmann vs. Meili. Patrik Müller, Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag», ist in einen halbprivaten Rachefeldzug gegen Geri Müller gezogen. Die nun im Nachgang mit der Angelegenheit beschäftigten Rechtsanwälte Valentin Landmann und Andreas Meili verhandeln den Fall nun ebenfalls mit scharfem verbalem Geschütz.

Valentin Landmann bezeichnete Meilis Antrag, die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft auf seinen Mandanten Sacha Wigdorovits zu erweitern, gegenüber dem Klein Report als «hilflosen Rundumschlag». Gegenspieler Andreas Meili antwortete darauf: «Das würde ich an seiner Stelle auch sagen.»

Grünen-Nationalrat Geri Müller und Andreas Meili sind der Ansicht, dass PR-Berater Sacha Wigdorovits und der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde Baden, Josef Bollag, die Privat- und Intimsphäre des grünen Politikers verletzt haben, indem sie Geri Müllers Chat-Bekanntschaft in der Sache berieten und in Kontakt mit Journalisten brachten. Noch unklar ist, wer die Bilder und privaten Nachrichten, die Geri Müller mit seiner Bekannten ausgetauscht hat, an die Presse weitergab.

«Die Staatsanwaltschaft muss aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Strafuntersuchung prüfen, ob sich die Personen, welche die beschuldigte Frau aktiv bei der Streuung der privaten Chats via Medien unterstützt haben, strafbar gemacht haben oder nicht», erklärte Anwalt Meili dem Klein Report am Dienstag den Stand der Dinge. Ob zivilrechtliche Schritte seinerseits eingeleitet würden, sei noch offen.

PR-Berater Wigdorovits hatte den Polizeiakten zufolge der Frau René Lüchinger und Patrick Müller als mögliche Kontaktpersonen für ihre Story genannt. «Mein Mandant hat gegenüber der Betreffenden auf deren inständige Nachfrage zwei Journalisten bezeichnet», sagte der Anwalt von Wigdorovits, Valentin Landmann, dem Klein Report.

«Mein Mandant hat sehr seriöse Journalisten bezeichnet, die in der Lage sind, selbst zu beurteilen, was sie aus einer Situation, einem Gespräch oder gegebenenfalls von der Frau vorgelegten Unterlagen machen», so Landmann weiter.

Auf die Frage, warum sich sein Mandant am 14. August, drei Tage vor dem Erscheinen des Geri-Müller-Enthüllungsartikels, mit dem «Schweiz am Sonntag»-Chefredaktor getroffen habe, antwortete Landmann lapidar: «Sacha Wigdorovits trifft Patrik Müller des Öfteren aus verschiedenen Gründen.»

Gegenüber der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens (SRF) vom 12. November hatte die Frau zu Protokoll gegeben, sie habe sich von PR-Berater Wigdorovits unter Druck gesetzt gefühlt. «Die Behauptung ist unsinnig. Es ist uns völlig unklar, worauf sich das stützen soll», schiesst Landmann für seinen Mandanten verbal zurück.

«Wir sehen allfälligen Vorstössen von Geri Müller und Herrn Meili mit Interesse und ohne Besorgnis entgegen», spielte Landmann die Chancen seiner juristischen Gegenspieler herunter und blies gleich zum Gegenangriff: «Interessant wäre gegebenenfalls die Frage, ob das breite Streuen von Aussagen der betreffenden Frau und von den gesamten Chat-Auswertungen eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber dieser Frau darstellt. Wenn Herr Müller und sein Anwalt schon das Stichwort des Persönlichkeitsschutzes in den Vordergrund stellen, wäre es ihnen zuzumuten, sich an die eigenen Vorgaben zu halten», spitzte er zu und fügte unlogischerweise hinzu, es sei allerdings nicht seine Sache, dies zu beurteilen. Er verfüge selbst nicht über die Unterlagen, da er und sein Mandant nicht Parteien des Verfahrens seien.

Andreas Meili stimmt der Einschätzung seines Berufskollegen, die ihm der Klein Report mit entspechenden Fragen zustellte, überhaupt nicht zu. Auch er sieht ebenfalls einen für ihn interessanten Punkt: «Interessant und bezeichnend an dieser Frage ist nur, dass Herr Landmann sich für die Persönlichkeitsrechte der Frau, nicht aber für jene seines Klienten stark macht. Offenbar geht auch er davon aus, dass die Mitwirkung seines Klienten, einen Politiker via Medien in der Öffentlichkeit blosszustellen und ihn zum Rücktritt zu bewegen, doch recht öffentlichkeitsgerichtet und eben kaum privat ist.»