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Dienstag
09.12.2003

Die Tageszeitung «Tribune de Genève» hat Globalisierungskritiker ungerechtfertigterweise in die Nähe von Vandalen gerückt und sie damit kriminalisiert. Der Presserat hat eine entsprechende Beschwerde teilweise gutgeheissen. Die «Tribune de Genève» publizierte vom 25. Januar bis zum 2. Februar mehrere Artikel über Manifestationen und Ausschreitungen rund um das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. Dagegen reichten drei Personen Beschwerde ein. Fakten seien verbogen worden und die Zeitung habe parteiisch geschrieben.

Die «Tribune»-Journalisten hätten die durch die Zwischenfälle entstandenen Schäden übertrieben. Auch hätten sie Kommentar und Bericht gemischt. Die Zeitung habe von «Plünderungen» in Bern geschrieben, obwohl nur Schaufenster in die Brüche gingen. Der schwerste Vorwurf betraf ein Foto und einen Titel, wonach die Globalisierungsgegner einen französischen Grenzbeamten malträtiert haben sollen. Auf dem Foto war eine von Manifestanten umringte und am Boden liegende Gestalt zu sehen. Die Zeitung hielt dazu fest, auf dem Foto werde ein französischer Grenzbeamter misshandelt. Tatsächlich war die am Boden liegende Person mitnichten ein Beamter, sondern nahm an der Demonstration teil. Tränengas hatte sie niedergestreckt. Die «Tribune»-Redaktion räumte im Nachhinein «Missverständnisse» ein und veröffentlichte «Klarstellungen».

Der Presserat rügte dies in einem am Dienstag publizierten Entscheid als ungenügend. Bei einem derart schwerwiegenden Irrtum dürfe die Redaktion nicht nur Klarstellungen bringen, sondern müsse regelrechte Berichtigungen vornehmen. Auch hätte sich die Zeitung gemäss den geltenden Empfehlungen bei den Betroffenen entschuldigen sollen.