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Dienstag
27.06.2023

Medien / Publizistik

Medien und Öffentlichkeit: Ein Telefon der Pressestelle der «Letzten Generation» ist monatelang überwacht worden. Ein Eingriff in die Pressefreiheit, meint Reporter ohne Grenzen. Und erst noch völlig sinnlos…    (Bild: RSF)

Medien und Öffentlichkeit: Ein Telefon der Pressestelle der «Letzten Generation» ist monatelang überwacht worden. Ein Eingriff in die Pressefreiheit, meint Reporter ohne Grenzen. Und erst noch völlig sinnlos… (Bild: RSF)

Am Anfang war der Verdacht auf die Bildung einer «kriminellen Vereinigung». In diesem Zusammenhang hat die Generalstaatsanwaltschaft München laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» monatelang Gespräche von Mitgliedern der Klimaprotestgruppe «Letzte Generation» mit Medienschaffenden abhören lassen.

Laut einer Mitteilung von Reporter ohne Grenzen RSF sei bei den laufenden Ermittlungen ein Berliner Festnetzanschluss überwacht worden, den die Gruppe als Pressetelefon nutzt.

Auf diese Weise hörten die Ermittelnden zahlreiche Gespräche von Journalistinnen und Journalisten mit der «Letzten Generation» mit.

RSF stört sich an diesem Vorgehen. Bei Abhörmassnahmen, die auch Medienschaffende betreffen, müsse «grundsätzlich eine Abwägung stattfinden, ob das Strafverfolgungsinteresse schwerer wiegt als das Grundrecht auf Pressefreiheit».

Diese Abwägung wurde allem Anschein nach gar nicht vorgenommen. «Dass die Ermittelnden keinen Gedanken an die Pressefreiheit verschwendet haben, ist skandalös», sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. «Von Beginn an war absehbar, dass der Erkenntnisgewinn nicht gross sein kann, wenn man einen Anschluss überwacht, der offiziell als Pressetelefon bekannt ist und genutzt wird.»

Als sich nach den ersten drei Monaten der Massnahmen herausstellte, dass über den Anschluss tatsächlich in erster Linie Anfragen von Journalistinnen und Journalisten beantwortet wurden, hätten die Ermittelnden noch klarer einsehen müssen, dass hier ein Missverhältnis zwischen dem Erkenntnisgewinn für das Ermittlungsverfahren und dem Recht auf Pressefreiheit vorliegt. «Und trotzdem wurden die Überwachungsmassnahmen mindestens einmal um drei Monate verlängert – das macht fassungslos», so Mihr weiter.