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Freitag
17.05.2024

Medien / Publizistik

Der «Volksverpetzer»-Gründer Thomas Laschyk auf der Webseite zum Entscheid des Finanzamts in Augsburg… (Bild: Screenshot volksverpetzer.de)

Der «Volksverpetzer»-Gründer Thomas Laschyk auf der Webseite zum Entscheid des Finanzamts in Augsburg… (Bild: Screenshot volksverpetzer.de)

«Lebe stets so, dass die AfD etwas dagegen hat», ist das Motto des Blogs «Volksverpetzer», der seit 2018 als gemeinnütziger Verein geführt wird.

Mittels steuerbegünstigten Spenden konnte der Internetblog seine Aufklärungsarbeit gegen Desinformation und Verschwörungsmythen weiterführen und erreichte in Deutschland hohe Medien-Popularität.

Der Name ist Programm: «Wir verpetzen Volksverhetzer». Nun wurde dem Blog vom deutschen Finanzamt die sogenannte «Gemeinnützigkeit» entzogen, was bedeutet, dass der Verein noch Spenden annehmen kann, aber keine attraktive Spendenquittung mehr ausstellen darf. Dem Verein drohen darüber hinaus Nachzahlungen in fünfstelligem Bereich.

Mittlerweile ist eine Online-Petition gegen den Entscheid des Finanzamtes, das wegen Steuergeheimnis keine weiteren Auskünfte gibt, gestartet worden.

«Journalismus sei keine Gemeinnützigkeit», meint der Gründer Thomas Laschyk zum Entscheid des Finanzamtes und plädiert deshalb auf einer grundsätzlichen Revision der Paragrafen, denn: «Als Forum erhoffen wir uns von der Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus einen Schub für demokratierelevanten Journalismus.»

Ob der Fall «Volksverpetzer» grundsätzlich die Finanzierung von aktivistischem Journalismus verändern wird, ist offen.