Die «Basler Zeitung» (BaZ) hat die Gemeinde Oberwil pointiert, aber korrekt kritisiert, findet der Schweizer Presserat. Er hat die Beschwerde der basellandschaftlichen Gemeinde abgewiesen, wie am Montag bekannt gegeben wurde.
Die BaZ hatte ab Januar 2014 mehrmals kritisch über das Vergabeverfahren für ein neues Schulhaus in Oberwil berichtet. Die Zeitung warf der Gemeinde «Vetternwirtschaft» vor. Im Fadenkreuz der Kritik stand der Entscheid des Gemeinderats, einen Projektbegleitungsauftrag über 400 000 Franken für den Neubau an die Firma Stokar und Partner zu vergeben. Deren Mitinhaber Markus Stokar ist der Ehemann von Gemeindepräsidentin Lotti Stokar. Die meisten der BaZ-Artikel stammten aus der Feder von Joël Hoffmann.
Im Juni 2014 beschwerte sich die Gemeinde Oberwil gegen den Journalisten und die «Basler Zeitung» beim Presserat. Gegen die Gemeinde und namentlich gegen Gemeindepräsidentin Lotti Stokar laufe eine «öffentlich-mediale Hetzkampagne».
Konkret sah die Beschwerdeführerin das Fairnessprinzip und das Anhörungsgebot verletzt. Unfair sei die BaZ-Berichterstattung deshalb gewesen, weil suggeriert worden sei, dass sich der Gemeinderat bei der Auftragsvergabe von persönlichen Interessen habe leiten lassen.
Zwar sei die Gemeinde angehört worden, die Anhörung sei aber zur «reinen Farce» verkommen, weil gewisse Stellungnahmen nicht verwendet oder die Anhörungsfristen zu knapp gesetzt worden seien, argumentierte die Gemeinde Oberwil in ihrer Beschwerdeschrift. Zudem habe die BaZ unwahre Tatsachen behauptet.
Für den Presserat ist die Gemeinde Oberwil «in angemessener Weise» zu Wort gekommen, wie die Beschwerdeinstanz in ihrer Stellungnahme schreibt. Nur in einem einzigen Fall hat er eine «verhältnismässig kurze Frist zur Stellungnahme festgestellt». Ansonsten sieht er im Vorgehen der BaZ keine Verstösse gegen das Fairnessprinzip oder die Pflicht zur Anhörung.
Und auch der Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptung hat sich für den Presserat nicht erhärtet. Die Beispiele, an denen die Beschwerdeführerin ihren Vorwurf festmachen wollte, beurteilte der Presserat zum Teil «als kleinlich erscheinende Details». Die Gemeinde hatte sich unter anderem beschwert, dass Markus Stokar vereinzelt als Inhaber statt nur als Mitinhaber der Firma Stokar und Partner bezeichnet worden sei.
Oberwils Beschwerdeschrift war mit 47 Seiten und 50 Beilagen ungewöhnlich «weitschweifig». Der Presserat wird abklären, ob er künftig Eingaben solchen Umfangs zur Verbesserung zurückweist.