Content:

Montag
11.07.2016

Medien / Publizistik

Sollen Kommentare auf AZ Online weiterhin unter falschem Namen und mit nichtssagenden Verfassertiteln wie «Bözberg Insiderin» und «Neugieriger Bözberger» abgegeben werden? Der Gemeinderat der aargauischen Gemeinde Bözberg stiess sich an der Praxis der «Aargauer Zeitung» und legte beim Presserat deswegen Beschwerde ein.

Die Gemeinde Bözberg stellte den Antrag, die Kommentare auf der Homepage der Zeitung so einzurichten, dass keine Kommentare mehr anonym oder unter falschem Namen und ohne Wohnort abgegeben werden können, wobei die jeweiligen Angaben vor der Veröffentlichung von der Redaktion zu verifizieren sind.

In ihrer Stellungnahme führten Christian Dorer, Chefredaktor und Rolf Cavalli, stv. Chefredaktor und Chef Digitale Medien der «Aargauer Zeitung», aus: «Es ist weltweit Usus, dass man sich als User von Chats, Kommentarforen von Newssites etc. auch mit einem Nickname äussern kann und keine Wohnangaben machen muss. So handhabe es auch die AZ.»

Entscheidend für die Veröffentlichung von Kommentaren sind für die beiden Journalisten zwei Dinge: Der Kommentarschreiber müsse für die Redaktion im Zweifelsfall identifizierbar sein. Melde sich auf Anfrage der AZ ein Leser nicht, könne dieser gelöscht und gesperrt werden. Weiter müsse der Inhalt den Richtlinien der AZ für Kommentare entsprechen.

Die veröffentlichten, aber von der Gemeinde Bözberg beanstandeten Kommentare seien inhaltllich aus Sicht der Zeitung unproblematisch.

Für den Presserat ist der vorliegende Fall nicht komplett eindeutig: «1. Die Beschwerde wird in der Hauptsache gutgeheissen, soweit auf sie eingetreten werden kann. 2. Indem die Aargauer Zeitung Online-Kommentare unter Pseudonym veröffentlichte ohne Notwendigkeit, deren Verfasser zu schützen, hat sie Ziffer 5 der Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalisten verletzt. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.»