Content:

Montag
11.03.2002

Der Nationalrat ist dagegen, dass Telefongespräche im Geschäftsverkehr zu Beweiszwecken generell aufgezeichnet werden dürfen. Nur teilweise hat er am Montag einer Initiative des Ständerates zur Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt. Bis Ende 1997 war die Aufzeichnung nicht öffentlicher Telefongespräche faktisch schrankenlos zulässig. Seither ist einzig der Mitschnitt von Notrufen für Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdienste straflos. Jede andere Aufzeichnung ohne Zustimmung der Beteiligten ist auf Klage hin strafbar. Dieses strenge Regime, das den heutigen Gepflogenheiten in Wirtschaft und Gesellschaft widerspricht, wollte der Ständerat lockern. Nach seinem Beschluss sollen Telefonaufzeichnungen wieder straflos werden, wenn alle Gesprächsteilnehmer vorgängig informiert worden sind. Damit erklärte sich der Nationalrat mit 98 zu 47 Stimmen einverstanden, wobei er statt einer bloss «hinreichenden» aber eine «ausdrückliche» Information aller Teilnehmer verlangte. Nichts wissen wollte der Nationalrat davon, die Telefonaufzeichnung im Geschäftsverkehr auch ohne Information zuzulassen, wenn der Mitschnitt ausschliesslich dazu dient, über den geschäftlichen Inhalt des Gesprächs Beweis zu führen. Problematisch sei nicht nur, dass die einen Gesprächsteilnehmer die Aufzeichnung besässen und andere nicht. Es fehlten auch Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht. Geschäftliche und private Gespräche gingen leicht ineinander über. Eine Sonderregelung für den schwer definierbaren Geschäftsverkehr sei nicht angebracht.