In Zukunft sollen neben Lokalradios auch Regionalfernseh-Stationen mit SRG-Empfangsgebühren unterstützt werden. Zudem können private Veranstalter für Bier und Wein werben. Die SRG dürfe weiter Sponsoring betreiben, wie es der Bundesrat am Mittwoch im Lichte der Vernehmlassungen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen hat. Nun soll die Botschaft Mitte Jahr dem Parlament zugeleitet werden, damit das revidierte Gesetz ab 2004 in Kraft treten könne. Der Entwurf sieht vor, dass die privaten Radio- und Fernsehstationen von Leistungsaufträgen befreit werden und sich am Werbemarkt finanzieren sollen. Von der ursprünglich vorgeschlagenen Aufhebung des Gebührensplittings sah der Bundesrat nach der Konsultation ab: Mit dem Splitting von SRG-Gebühren sollen «wertvolle publizistische Leistungen dauerhaft gesichert werden», hiess es weiter. Eine Absage erteilte der Bundesrat jedoch der Forderung nach Unterstützung überregionaler privater Fernsehprogramme wie die kürzlich eingestellten Sender TV3 und Tele24. Mehr zum neuen RTVG: 206 Stellungnahmen zum neuen RTVG und Schweizer Werbung: «Revision des RTVG kommt zu spät»
Mittwoch
23.01.2002