Was lange währt, ist hoffentlich endlich gut: Die Totalrevision des Bundesgesetzes für Radio und Fernsehen (RTVG) ist unter Dach und Fach. Möglich machte dies der Ständerat, der in allen strittigen Punkten dem Nationalrat nachgab. Eine Einigungskonferenz ist somit hinfällig.
Der Streit, der nun beigelegt ist, drehte sich vor allem um das Gebührensplitting. Gemäss dem neuen Gesetz bekommen die privaten Radio- und Fernsehstationen fix 4% der 1,1 Mrd. Franken Radio- und Fernsehgebühren. Den Radios spült diese Einigung neu 16 Mio. Franken (vorher: 8 Mio.) und den TV-Stationen 28 Mio. Franken (vorher: 5 Mio. Fr.) in die Kasse. Allerdings erhalten nur noch die grösseren Stationen Geld aus dem Gebührentopf.
Die Arbeiten an diesem neuen Gesetz, das unter strengster Beobachtung der Medienleute stand, begannen schon im Jahr 1999. Jetzt sieht es gemäss Bundespräsident Moritz Leuenberger, in dessen Departement die Revision fiel, so aus, als würde das neue RTVG auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. - Mehr dazu: Positive Reaktionen auf das neue RTVG
Donnerstag
09.03.2006