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Montag
09.09.2019

Medien / Publizistik

Satire entbindet nicht von der Wahrheitspflicht: Der Presserat rügt die «Basler Zeitung» für eine geschäftsschädigende Bemerkung im «Kuchi-Gschwätz».

In ihrer Gastro-Kolumne liess die BaZ am 1. Juni 2018 die Andeutung fallen, dass «auch das 'Barock Café' in Kleinbasel wahrscheinlich bald einen neuen Pächter sucht». 

Wirtin Sevda Yalçin habe «bei einem Kaffee mit meinem Chef» durchblicken lassen, dass sie bereits vor Ablauf des Pachtvertrages aufhören möchte, war in der BaZ zu lesen.

Sevda Yalçin beschwerte sich noch am Erscheinungstag beim Presserat und machte geltend, die BaZ habe eine Falschmeldung veröffentlicht. 

Sie habe nie mit irgendjemandes Chef über ihre Zukunftspläne gesprochen, die Behauptungen im «Kuchi-Gschwätz» seien erfunden, sie habe eben erst ihren Mietvertrag für das Lokal verlängert. Die Behauptung der BaZ sei geschäftsschädigend.

Beim Lokal-Chef der BaZ verlangte Sevda Yalçin zudem eine Richtigstellung. Dieser berief sich in seiner Mail-Antwort, die dem Presserat vorliegt, auf die Freiheit der Satire: Beim «Kuchi-Gschwätz» handelt es sich um eine grafisch abgesetzte Kolumne, nicht um einen als Rechercheleistung deklarierten Artikel. Und der Titel «Gschwätz» impliziere, wie Inhalte zu werten sind. 

Von der damaligen Chefredaktion direkt bekam der Presserat keine Reaktion auf die Beschwerde.

«Auch wenn man davon ausgehen wollte, dass diese Kolumne reine Satire beinhaltete, wäre gemäss ständiger Praxis des Presserates erforderlich, dass der Kern einer karikierenden Aussage stimmen muss», schreibt das Gremium in seiner Stellungnahme. 

Die BaZ hat damit gegen die Ziffer 1 des Berufskodex, die Wahrheitspflicht, verletzt.