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Montag
04.06.2018

Medien / Publizistik

«Bevormundung der Leser ist überflüssig»

«Bevormundung der Leser ist überflüssig»

Economiesuisse ist von der «Schweizerischen Ärztezeitung» unfair behandelt worden: Die Redaktion hatte einer Gastkolumne einen kommentierenden Vorspann vorangestellt. Ohne den Autor zu informieren.

«Wirtschaft bringt Gesundheit» titelte Fridolin Marty, Leiter Gesundheitspolitik bei Economiesuisse, seine Gastkolumne, die am 27. September 2017 in der «Schweizerischen Ärztezeitung», dem Organ des Berufsverbands FMH, veröffentlicht wurde.

Für die Redaktion der Fachzeitschrift war der Beitrag zu «simplifizierend». Zum Beispiel unterscheide er nicht zwischen «Assoziation» und «Kausalität», was zu falschen Schlüssen führe. Die Redaktoren konnten sich erst «nach intensiver Diskussion» knapp dazu durchringen ihn abzudrucken. 

Der Kolumne stellten sie einen «Chapeau» voran: In diesem kurzen Vorspann strichen sie ihre Vorbehalte heraus und empfahlen eine Gegenbeitrag von Redaktorin Anna Sax im gleichen Heft zur Lektüre.

Offenkundig unfair war, dass dies alles hinter dem Rücken des Economiesuisse-Autors passierte. Fridolin Marty wurde weder über die Vorbehalte der Redaktion, noch über den textlichen Vorspann informiert. Die Redaktion schickte ihm nur das vorbehaltlose «Gut zum Druck» - er fühlte sich hintergangen.

Ein No Go für den Schweizer Presserat. Zwar hat die Zeitschriftenredaktion über keinen der konkreten Paragraphen des Berufskodex verstossen. Sehr wohl aber gegen die Präambel des Kodex, die auch den Grundsatz der Fairness nennt.

Der Presserat geht aber noch weiter: Auch dass die Gastkolumne mit dem Vorspann redaktionell eingerahmt wurde, gehe nicht. «Gastbeiträge müssen sich ausdrücklich nicht mit der Meinung der Redaktion decken. Eine Bevormundung der Leserinnen und Leser, wie sie im `Chapeau` zum Artikel von Marty zum Ausdruck kommt, ist darum wohl überflüssig», so das Fazit.