Das Bundesgericht bestätigte am Freitag die Verurteilung des Chefs des «Garantieversands» zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50 000 Franken Busse. Die Lausanner Richter teilten mit, dass die Kreuzlinger Firma mit unlauteren Methoden gearbeitet hat. Unter dem Titel «Sie haben gewonnen» wurden in Broschüren Autos, Bargeld oder Reisen versprochen. Der Gewinn wurde meist mit einem Aufruf zur Bestellung verbunden und blieb dann aus. Die erhobenen Beschwerden des Verurteilten gegen vorinstanzliche Schuldsprüche des Thurgauer Obergerichts hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Der Chef des «Garantieversands» hatte vor allem geltend gemacht, die umstrittenen Gewinnversprechen würden nicht unter das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen. Die Richter widersprachen dieser Auffassung. Das zur Last gelegte Verhalten ist laut Bundesgericht im Sinne des UWG «irreführend» gewesen. Zudem seien «besonders aggressive Verkaufsmethoden» angewendet worden. Die weiteren Einwände des Verurteilten betrafen etwa seinen Vorsatz, die Verjährung der Verstösse gegen das Lotteriegesetz oder das Strafmass und wurden vom Bundesgericht ebenfalls zurückgewiesen. Mehr zum Fall unter: «Sie haben gewonnen» und Werbeagentur «ist schuld»
Freitag
05.04.2002