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Donnerstag
29.05.2003

Mit einem Brief haben die Mediengewerkschaft Comedia und der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten SVJ am Mittwoch bei Bundesrätin Ruth Metzler zugunsten der Medienschaffenden interveniert, damit alle am kommenden Wochenende am G8-Gipfel im Einsatz stehenden Sicherheitskräfte über den korrekten Umgang mit den Medienschaffenden instruiert werden. Diese Intervention wird auch von der Internationalen JournalistInnen-Föderation (IJF/IFJ) mitgetragen, aus Sorge um die Arbeitsbedingungen schweizerischer und ausländischen Kolleginnen und Kollegen, wie die Verbände am Mittwoch in einer Medienmitteilung bekannt gaben. Comedia und der SVJ werden zudem einen Pikettdienst für Medienschaffende organisieren.

Ein Auszug aus dem Brief an Bundesrätin Ruth Metzler:
- Medienschaffenden ist gegen Vorweisen des gültigen Presseausweises jederzeit ungehindert Zutritt zum Ort des Geschehens zu gewähren; das beinhaltet auch, dass Polizeisperren für Medienschaffende passierbar sein müssen.
- Die Medienschaffenden haben bei Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften aus Polizei und Armee grundsätzlich Anspruch darauf, mit dem verantwortlichen Einsatzleiter an Ort und Stelle zu sprechen.
- Polizeibeamte sind zudem verpflichtet, auf Anfrage hin Namen, Dienstnummer und Diensteinheit bekannt zu geben.
- Gemäss internationalem und Schweizer Recht geniessen Medienschaffende ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz ihrer Quellen (vgl. Artikel 27bis StGB). Dies bedeutet insbesondere, dass Sicherheitskräfte nicht berechtigt sind, Filme, Videokassetten oder andere Datenträger einzufordern oder gar zu beschlagnahmen.