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Mittwoch
22.08.2001

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte kam zum Schluss, dass die Übermittlung von Daten über Globalisierungsgegner an Italien zulässig war. Die Daten seien für die Wahrung der Sicherheitsinteressen von Italien im Vorfeld des G8-Gipfels als unerlässlich eingestuft worden. Der Empfänger sei über die Aktualität der übermittelten Daten informiert und darauf hingewiesen worden, dass diese nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Die Abklärung des Datenschutzbeauftragten erfolgten auf Ersuchen der SP, die die Rechtmässigkeit der Datenübermittlung bezweifelte.