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Mittwoch
07.08.2019

Medien / Publizistik

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen drei ehemaligen Funktionäre des Deutschen Fussball-Bunds (DFB) sowie gegen den ehemaligen Schweizer Fifa-Funktionär Urs Linsi erhoben. 

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2005 die Mitglieder eines Aufsichtsorgans des DFB-Organisationskomitees für die Fussball-WM 2006 in Deutschland «arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben», wie die Justizbehörde am Dienstag schreibt.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift den Ex-DFB-Funktionären Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Urs Linsi Betrug in Mittäterschaft und dem Beschuldigten Wolfgang Niersbach Gehilfenschaft zu Betrug vor. «Im Hinblick auf den Sachverhalt der Geldwäscherei wurde das Verfahren im Juli 2019 eingestellt.» 

Ermittelt wurde vor allem zu einem Darlehen über zehn Millionen Franken. Der damalige OK-Präsident Franz Beckenbauer hatte dieses im Sommer 2002 «auf eigene Rechnung» bei Ex-Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus aufgenommen. 

Dieser Betrag wurde verwendet, um verschiedene Zahlungen über ein Schweizer Advokaturbüro zu Gunsten eines katarischen Unternehmens von Mohammed Bin Hammam zu finanzieren. Bin Hammam war zu dieser Zeit Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees und der Fifa-Finanzkommission. 

«Zu welchem Zweck die zehn Millionen an Mohammed Bin Hammam flossen, konnte nicht abschliessend geklärt werden», schreibt die Bundesanwaltschaft weiter. Dies unter anderem deshalb, weil ein an die katarischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen unbeantwortet blieb. 

Nach Darstellung von Franz Beckenbauer war der Betrag von Mohammed Bin Hammam respektive von der Fifa-Finanzkommission als Gegenleistung für einen im Ermessen der Fifa stehenden Zuschuss an das OK WM 2006 in der Höhe von 250 Millionen gefordert worden. 

Weil der DFB diese Gelder nicht habe bereitstellen wollen, habe Beckenbauer die Forderung mithilfe des Darlehens persönlich beglichen. Der fragliche Fifa-Zuschuss wurde dem OK WM 2006 im Mai 2002 verbindlich zugesichert.

Im April 2005 wurde die persönliche Darlehensschuld von Franz Beckenbauer getilgt, indem 6,7 Millionen Euro, die zum damaligen Wechselkurs dem geschuldeten Frankenbetrag entsprachen, ab einem Konto des OK WM 2006 zunächst an die Fifa überwiesen und von da auf ein Schweizer Konto von Robert Louis-Dreyfus weitertransferiert wurden. Die Anklage der Bundesanwaltschaft betrifft diese durch die Beschuldigten abgewickelte Rückzahlung des Darlehens von Franz Beckenbauer.

Im fraglichen Zeitraum von 2003 bis 2005 bildeten die vier Beschuldigten Beckenbauer, Schmidt, Zwanziger und Niersbach das Präsidium des OK WM 2006. Urs Linsi war zu dieser Zeit Generalsekretär der Fifa und damit primärer Ansprechpartner für das OK-Präsidium.

Im Sommer 2003 gelangte Robert Louis-Dreyfus mit der Darlehensforderung direkt an das OK-Präsidium, nachdem Franz Beckenbauer verschiedene Rückzahlungstermine hatte verstreichen lassen. Die Beschuldigten wussten, dass der Präsidialausschuss des OK WM 2006 der Tilgung des Darlehens aus den Mitteln des DFB nicht zustimmen würde.

Um dennoch die Rückzahlung zu erreichen, gaben die Beschuldigten die Zahlung an die Fifa gegenüber dem Präsidialausschuss «wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag» des DFB respektive des OK WM 2006 an die Fifa-Auftaktveranstaltung der WM 2006 aus.

Tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt zwischen den Beschuldigten bereits vereinbart worden, «dass Urs Linsi seitens der Fifa die unmittelbare Weiterleitung des Betrages an Robert Louis-Dreyfus veranlassen würde, um die persönliche Darlehensschuld von Franz Beckenbauer zu tilgen», so die Justizbehörde.

Die Bundesanwaltschaft wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht stellen. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.