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Mittwoch
08.01.2020

Medien / Publizistik

Bundesrat verteidigte 2019 Blasphemie-Verbot

Bundesrat verteidigte 2019 Blasphemie-Verbot

Fünf Jahre nach dem blutigen Terroranschlag auf «Charlie Hebdo» fordern Journalistenorganisationen und UN-Sonderberichterstatter die Entkriminalisierung von «Gotteslästerung». Die Schweizer Regierung will indessen am Blasphemie-Verbot festhalten.

«Ich denke nicht, dass Demokratie und Menschenrechte existieren können ohne das Recht, Blasphemie zu betreiben», sagte der Anwalt von «Charlie Hebdo», Richard Malka, auf einer Pressekonferenz in Paris. Die Situation habe sich verschärft: «Wer traut sich denn heute noch, Religionen zu kritisieren?»

Das «Recht auf Blasphemie» müsse anerkannt und weltweit durchgesetzt werden, so der Tenor am Dienstag, 7. Januar auf der Gedenkveranstaltung exakt fünf Jahre nach der Terror-Attacke auf «Charlie Hebdo».

Keine der bisherigen UN-Resolutionen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten habe die Gefahr erwähnt, die von religiöser Intoleranz ausgehe, sagte Christophe Deloire, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen (ROG). Daher müssten alle UN-Mitgliedstaaten die Blasphemie entkriminalisieren.

Blasphemie-Gesetze würden mancherorts benutzt, um Bedrohungen zu untermauern, sagte David Kaye, UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit. Auch sein Kollege Ahmed Shaheed, UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, unterstützte die Entkriminalisierungs-Forderung.

Seit 2015 haben laut Humanists International nur acht Länder Blasphemie-Gesetze abgeschafft. In 69 Ländern ist «Gotteslästerung» demnach weiterhin strafbar. Sie wird zum Beispiel in Saudi-Arabien mit körperlicher Züchtigung bestraft, in Ägypten mit Haftstrafen oder der Todesstrafe.

Und für den Wiederabdruck des Propheten Mohammed mit einer Träne im Auge und dem Schild «Je suis Charlie» in der Hand wurden 2016 in der Türkei zwei «Cumhuriyet»-Kolumnisten zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Auch die Schweiz kennt bis heute ein Blasphemie-Verbot. In Artikel 261 des Strafgesetzbuches steht: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Geldstrafe bestraft.»

Der grünliberale Nationalrat Beat Flach verlangte vor einem Jahr per Motion, das Blasphemie-Verbot zu streichen. Der Bundesrat jedoch stellte sich schützend vor den Paragraphen.