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Samstag
19.08.2023

TV / Radio

Laurent Fischer ersetzt Denis Sulliger... (zVg)

Laurent Fischer ersetzt Denis Sulliger... (zVg)

Bei der Ombudsstelle für die privaten Radio- und TV-Sender in der Romandie kommt es zu einem Wechsel: Neu übernimmt Laurent Fischer das Amt.

Der Rechtsanwalt aus Lausanne ersetzt Denis Sulliger, seines Zeichens Rechtsanwalt aus Vevey. Sulliger führte seit 2007 die Ombudsstelle für die privaten Rundfunk-Veranstalter in der französischsprachigen Schweiz. Auf Ende Jahr tritt er altershalber zurück.

Die Nachfolgeregelung für die privaten Aufsichtsinstanzen liegt in den Händen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). «Das Präsidium der UBI hat Kandidatinnen und Kandidaten für die vakante Ombudsstelle angefragt und mit Interessierten ein Gespräch geführt. Danach hat es den Mitgliedern der UBI einen Wahlvorschlag unterbreitet», sagte Pierre Rieder, Leiter des UBI-Sekretariats, auf Nachfrage des Klein Reports bezüglich des Prozedere des Wahlverfahrens.

Wiedergewählt hat die UBI für weitere vier Jahre den Zentralschweizer Rechtsanwalt und Medienrechtsspezialisten Oliver Sidler als Ombudsmann für die privaten Rundfunkveranstalter der deutsch- und rätoromanischen Sprachregionen. Er leitet die betreffende Ombudsstelle seit 2016. Stellvertreter bleibt der Bündner Jurist Toni Hess.

Keine Änderungen erfährt auch die Ombudsstelle der italienischsprachigen Regionen. Die Leitung obliegt weiterhin Francesco Galli, Rechtsanwalt aus Lugano, der dieses Amt seit 2017 ausübt. Stellvertreter bleibt Paolo Caratti, Rechtsanwalt aus Bellinzona und ehemaliges langjähriges UBI-Mitglied. 

Francesco Galli wird zudem Stellvertreter vom frisch ernannten Laurent Fischer in der Romandie.

«Die Wahl der Ombudsstellen erfolgt jeweils für vier Jahre. Eine maximale Amtszeitdauer wie für UBI-Mitglieder gibt es aber nicht», so Pierre Rieder weiter zum Klein Report. Die fehlende Amtszeitbeschränkung ermögliche «bestmögliche, sachdienliche Lösungen für ein Amt, in welchem Erfahrung wichtig ist».

Die Ombudsstellen prüfen Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm. Die Ombudsstellen haben keine Entscheidungsbefugnis, sondern vermitteln zwischen den Beteiligten. 

Die fünf Ombudsstellen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) werden vom Publikumsrat der SRG ernannt und vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) beaufsichtigt. 

Die Ombudsstellen fungieren als Filter vor der neunköpfigen UBI, deren Verfahren aufwändiger sind. Etwa 90 Prozent aller Beanstandungen können Stufe Ombudsstelle erledigt werden.