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Mittwoch
05.03.2003

Der Ständerat möchte eine Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 2,4 Prozent auf elektronische Information im Bereich Wissenschaft, Forschung und Bildung. Gegen den Willen des Bundesrats hat er am Mittwoch ein solches Postulat mit 16 zu 15 Stimmen überwiesen. Zuvor hatte Bundesrat Kaspar Villiger erklärt, bei der Lieferung elektronischer Informationen handle es sich nicht um eine Lieferung wie bei Druckerzeugnissen, sondern um eine Dienstleistung. Soweit Dienstleistungen dem reduzierten Satz unterlägen, würden darunter grundsätzlich nur solche der Radio- und TV-Gesellschaften fallen. Siehe auch: Elektronische Informationen sind keine Ware