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Freitag
25.09.2009

Die Verleger dürfen sich nicht an der neuen Zustellorganisation beteiligen und diese zusammen mit der Post kontrollieren. Nur unter dieser Bedingung genehmigt die Wettbewerbskommission (Weko) den Zusammenschluss der Frühzustellungs-Organisationen der Post, der NZZ-Gruppe und der Tamedia. «Als kartellrechtlich unproblematisch erachtet die Weko, dass gleichzeitig die Post die Mehrheit an Search.ch an die Tamedia verkauft», teilte die Wettbewerbskommission am Freitagmorgen mit. Man sei zum Schluss gekommen, «dass eine gemeinsame Kontrolle über Search.ch durch die Post und die Tamedia unbedenklich ist».

Die neue Zustellorganisation, die weite Teile der Deutschschweiz abdeckt, hätte «in der vorgesehenen Form eine marktbeherrschende Stellung», so die Wettbewerbshüter. Es blieben nicht genügend Möglichkeiten für Marktzutritte offen. «Ein alternativer Verteiler könnte sich ohne die NZZ-Gruppe und Tamedia als Kunden kaum etablieren. Aus diesem Grund untersagte die Weko, dass diese in die neue Frühzustellungs-Organisation eingebunden werden. Diese ist somit von der Post allein zu führen», heisst es dazu.

In einer ersten Stellungnahme haben Post, Tamedia und NZZ bedauert, dass die Beteiligung (75 Prozent Post, Tamedia und NZZ je 12,5 Prozent) nicht wie geplant stattfinden kann. Der Weko-Entscheid soll «in den nächsten Tagen» analysiert und geprüft werden, «welche Änderungen an den abgeschlossenen Verträgen notwendig sind, um die Auflagen der Wettbewerbskommission umzusetzen und den Aufbau der neuen Zustellorganisation rasch voranzutreiben.» Die beiden Medienhäuser haben sich «im Grundsatz darauf verständigt, trotz dieser Auflage an der Übertragung der Frühzustellung sowie an der Beteiligung von Tamedia am Verzeichnisportal Search.ch festzuhalten», heisst es weiter in der gemeinsamen Mitteilung.