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Freitag
24.05.2002

Der bernische Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler will den Beizung der Aufsichtsstelle für Datenschutz bei Informatikprojekten institutionalisieren. Ein frühzeitiger Beizug der Stelle sei wichtig, um die Kosten tiefer zu halten: Je weiter ein Projekt fortgeschritten sei, desto teurer komme der Einbezug von Datenschutzanliegen, hiess es in Siegenthalers Jahresbericht 2001. Auch bei der Videoüberwachung von Autobahntunneln, Parkhäusern, Zügen oder öffentlichen Plätzen werde laut Siegenthaler erst die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen die politische Diskussion über die Wünschbarkeit des Einsatzes dieser Technik sicherstellen. In Bezug auf das DNA-Profilgesetz ist der Datenschutzbeauftragte der Ansicht, dass dem Kanton Bern kaum Spielraum für eine eigene Regelung bleibt, da entsprechende Bestrebungen auf Bundesebene laufen. Er wies daher erneut auf die Mängel des DNA-Profilgesetzes hin: Den fehlenden Deliktskatalog und die teilweise fehlende Löschung von Amtes wegen.