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Montag
31.05.2010

Das Zürcher Obergericht hat zwei Kaderleute der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz wegen der Ausstrahlung von illegalen Werbespots freigesprochen. Damit wurde der Freispruch der Vorinstanz bestätigt.

Die Lotteriegesellschaft Swisslos hatte Anzeige erstattet, weil die Sender SF 1 und SF 2 im Frühling 2007 Werbespots eines ausländischen Wettunternehmens ausgestrahlt hatten. Der Leiter des Rechtsdienstes der SRG und ein Mitarbeiter der SRG-Tochterfirma Publisuisse waren daraufhin vom Statthalteramt des Bezirks Zürich wegen Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz zu Bussen von 3000 und 10 000 Franken verurteilt worden.

Da die Firma diverse Sportwetten, Casinospiele und Pokerprodukte anbiete, sei der Werbespot in der Schweiz nicht erlaubt, hatte das Statthalteramt sein Urteil begründet. Nachdem das Bezirksgericht Zürich die Strafverfügung wieder aufgehoben hat, zog das Statthalteramt den Fall weiter.

Das Obergericht bestätigte nun den Freispruch des Bezirksgerichts. Bei den Angeklagten habe es sich weder um die intellektuellen Urheber der Werbebotschaft noch um die Auftraggeber gehandelt, heisst es in der Begründung. Die beiden Freigesprochenen erhalten eine Entschädigung von je 2500 Franken.